Diese Attacken halte ich für antisemitisch.
jetzt werde ich noch den den deutschen Presserat einschalten.
So werden heute Juden von einem deutschen Verlag und seinem deutschen Berichterstatter behandelt.
Was würde mir passieren wenn ich diesen Leuten in Warschau 1943 begegnen würde?
/Andreas Szpilman/
Die Welt, Gnauck werden jetzt vor Gericht gebracht. Ergebniss sind unten zu sehen. Deutschlandradio und Sabine Adler haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.
http://m.welt.de/print/die_welt/kultur/article120572829/Legenden-des-Ghettos-vor-Gericht.html
Ein Brief an Die Welt und ihren warschauer Korrespondenten Gnauck
Herr Gnauck,
Wenn ich die Gerichtsurteile lese, die auf wieragran.com veröffentlicht sind, merke ich, dass dort Einiges anders dokumentiert ist, als Sie es mit Ihrem Artikel versuchen darzustellen.
Ihrem journalistischen Werdegang zuliebe mache ich Sie auf folgende Fakten aufmerksam:
Vor 30 Jahren wurde Wladyslaw Szpilman nicht ein einziges Mal Ziel eines Verdachts. Selbst Vera Gran erhob k e i n e Vorwürfe. Das beweist, dass Frau Agata Tuszynska diesen angeblichen 1980 Verdacht in ihrem Buch erfunden hat. Von einem Journalisten würde ich nichtsdestotrotz erwarten, dass er Gerichtsurteile korrekt zu lesen vermag und sich diese auch merkt. Zeilen wie „Verdacht fällt nicht einfach so vom Himmel“ sind einer Zeitung wie „DIE WELT“ kaum würdig, insbesondere in solch sensiblen Themen.
Ich nehme auch schwer an, dass Sie der polnischen Sprache nicht mächtig sind. Sollten Sie es dennoch sein, umso trauriger. Es gibt im Polnischen kein Äquivalent zu „unter einer Decke steckten“ oder „was auch immer das heissen soll.“ Wieder, mangelnde Recherche Herr Gnauck. Zitieren will wohlgelernt sein.
Herr Grynberg, von Ihnen zitiert, ist in Sachen Shoah kaum als Sachverständiger ernst zu nehmen: der „Holocaust-Überlebende“ Grynberg erlebte den Holocaust aus einer zweidimensionalen Perspektive, genauer genommen als Kind. Seine Zweifel im Bezug auf Szpilman sollten dann auch den Geschichten von Roman Polanski, Frau Tosia Ranicki und vielen anderen gelten, die wie Szpilman vom Umschlagplatz gerettet wurden. Im Deckmantel der Sachverständnis versucht Herr Grynberg sich, meiner Meinung nach, selbst ins Rampenlicht zu rücken.
Nicht zu vergessen bleibt, dass Grynberg mehrmals wunderbar unter Beweis gestellt hat, dass er ein guter Geschichtenschreiber ist: An Übung sollte es ihm, der regelmässig Berichte an die polnische Stasi lieferte, nicht fehlen. Das gab er überdies vor einigen Jahren, äussert ungerne wohlgemerkt, gegenüber einer Zeitung zu. So viel zum Sachverständnis von Herr Grynberg, der Ihre Thesen stützen soll.
Sie schreiben in Ihrem Artikel, dass „zwei Legenden des Warschauer Gettos“ vor Gericht streiten. Vera Gran war nie eine Legende, geschweige denn hatte sie jemals eine. Sie und ich wissen, dass Sie diesen Namen nie im Leben gehört hätten, wenn Frau Tuszynska nicht versuchen würde, den Namen meines Vaters in ihrem Buch in den Dreck zu ziehen. Aber Sie sagen es sogar selbst: „ganz so einfach ist es nicht“. Wieso stellen Sie es dann so einfach dar? Tuszynskas eigene Herkunft kommt in dieser Sacher keinerlei Bedeutung zu, auch wenn sie das gerne hören würde. Es gibt genauso jüdische Antisemiten, wie es noch deutsche Antisemiten gibt.
Frau Tuszynska gab ihrerseits zu, dass kein Mensch, die Erzählung der seit den Siebzigern psychisch kranken Vera Gran bestätigen konnte. Sie fand keine Dokumente die ihre Aussagen belegten und wonach Wladyslaw Szpilman an Aktionen des jüdischen Ordnungsdienstes beteiligt gewesen sein soll.
Minister Wladyslaw Bartoszewski, selbst Soldat der Heimatarmee und Mitbegründer der Zegota und viele Historiker, wie Prof. Marian Turski, halten eine Beteiligung Szpilmans an solchen Aktionen im Warschauer Getto für unmöglich.
Ganz im Gegenteil: Bereits im Januar des Jahres 1945, also noch vor Ende des Krieges, publizierte Mary Berg ihre Tagebücher aus dem Warschauer Getto. Sie beschreibt dort, in welchem Zustand sie den Pianisten Szpilman gesehen hat. Im August 1943 schaute sie aus ihrer Gefängniszelle und erblickte einen abgemagerten, ausgemergelten und verlumpten Wladyslaw Szpilman, wie er versuchte alleine einen Flügel von einer Rampe zu schleppen und von einem deutschen Soldaten zu Boden geprügelt wurde. In solch einem Zustand ist es physikalisch unmöglich, Menschen zu verprügeln, an den Haaren zu ziehen und an Aktionen des Jüdischen Ordnungsdienstes teilzunehmen.
Hinzu kommt Szpilmans grosse Popularität im Vorkriegswarschau. Als Star des Polnischen Rundfunks und als Komponist von Filmmusiken und Liedern war er gewiss im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Beachtung und von öffentlichem Interesse. Dies brachte ihm auch grosse Popularität innerhalb des Warschauer Gettos ein. Er spielte klassische Konzerte, hatte regelmässig Auftritte und wurde, wie sich Marcel Reich-Ranicki vor zwei Jahren bei einem Gespräch sehr gut erinnern konnte, sogar von diesem kritisiert und gelobt. Später kreierte er ein Duo mit dem Anwalt und Pianisten Artur Goldfeder. Zusammen spielten sie Unterhaltungsmusik im Café Sztuka. Dort soll auch Vera Gran, jedoch von Frau Prusicka am Klavier begleitet, ihre Auftritte gehabt haben. Zwei Monate lang wurde sie schliesslich vom Duo begleitet, insbesondere in einem 15-minütigen Lied, welches von Szpilman komponiert wurde. „Sie sang, er begleitete“, ja, doch nur für eine kurze Zeit und nicht wie Sie es darstellen, durchgehend.
Mein Vater genoss auch nach dem Krieg einen hohen Grad an Popularität in Warschau und Polen. Er konzertierte hundertfach, schrieb über hundert Songs und Hits in Polen, die bis heute gesungen werden, veröffentlichte sogar auf Anraten des Pianisten Arthur Rubinstein seine Memoiren 1946 und das in einer Zeit, in der noch tausende Zeugen und Holocaust-Überlebende am Leben waren. Selbst damals erhob niemand, nicht einmal die von Ihnen beschrieben Vera Gran, in irgend einer Form Anschuldigungen gegen Szpilman und die Version seiner Überlebensgeschichte. Dennoch schreiben Sie, dass auf meinen Vater ein „Verdacht fiel“.
Sogar 2002, nachdem die Geschichte meines Vaters durch den Film „Der Pianist“ von Roman Polanski einem Millionenpublikum zugänglich gemacht worden ist, erhoben sich keine Stimmen. Es war nicht Wladyslaw Szpilman der Gran beschuldigte und ihr Vorwürfe machte. Diese erhoben andere, darunter Marek Edelman, Jonas Turkow, Mitglieder der Heimatarmee und der Spionageabwehr des Jüdischen Widerstands., die in ihren Berichten aus den Jahren 1942 bis 1943 über Vera Grans Jagd auf Juden, im arischen Teil Warschaus schrieben und sich dessen bewusst waren.
Das vom Untergrund ausgesprochene und Vera Gran geltende Todesurteil konnte nicht vollstreckt werden, weil sich Gran bereits in ein Versteck zurückgezogen hat. Nach Ende der deutschen Besatzung und des Krieges dürfte sie den Schutz ihres Mannes, Kazimierz Jezierski, einem Offizier der Staatssicherheit, der an politischen Morden an antikommunistischen Helden wie Pilecki, Fieldorff im Stasi-Gesängnis in Warschau beteilgt war, genossen haben.
Tuszynska kann gerne Biografien schreiben, die keine „Lobeshymnen“ sind, solange sie der Wahrheit entsprechen. Vermutungen gehören, wie jeder anständige Journalist wissen sollte, nicht in Dokumentationen, besonders bei solch sensiblen Themen. Ihre rhetorischen Fragen und Mittel sind fehl am Platz.
Und nun zu Ihnen, Herr Gerhard Gnauck:
Eine Schlagzeile wie „War Polanskis „Pianist“ Kollaborateur?“ stellt gewisse Umstände und Tatsachen in Frage, auf die Sie Antworten suchen und die wahrscheinlich entstand, weil Sie es offensichtlich verpasst haben, einige wichtige Bücher zu lesen. Mir stellt sich die Frage, ob Sie nicht einfach auf Kosten eines Holocaustopfers antisemitische Hetze betreiben und die Aufmerksamkeit der deutschen Leserschaft gewinnen wollen.
Ich kläre Sie gerne auf, obwohl mir bewusst ist, dass Sie mit „ihrer journalistischen Pflicht“ argumentieren werden, wonach „alles hinterfragt werden soll“. Eine sehr deutsche Eigenschaft übrigens, sehr gepflegt in gewissen Kreisen, vor allem in Fragen Judentum und Holocaust, geschweige denn Israel.
1. Der Jüdische Ordnungsdienst, Herr Gnauck, oder auch „jüdische Polizei“, war jüdisch und nicht deutsch. Natürlich, zeitgemässen deutschen Rassengesetzen zufolge. Denn Sie werfen die Frage in den Raum, ob mein Vater ein „Kollaborateur“ gewesen ist. Leute die in der jüdischen Polizei waren, „kollaborierten“ nicht mit den Deutschen, sondern unterstanden dem „Judenrat“. Entscheiden Sie sich: Entweder Kollaboration mit den Deutschen oder beteiligt an Aktionen des Jüdischen Ordnungsdienstens. Wieder, mangelnde Recherche.
Falls Sie Zweifel haben sollten, steht Ihnen das Internet zur Verfügung: ein Instrument über welches Sie bestimmt in Ihrer journalistischen Karriere gestolpert sind, obwohl ich langsam berechtigte Zweifel habe.
Vor allem Sie, als deutscher Journalist sollten sich dies vor Augen halten. Auch wenn heutzutage immer weniger an deutschen Schulen gelehrt wird, wie die Deutschen Gaskammern errichtet haben, organisierten Mord an Millionen von jüdischen Kindern, Greisen und Männern und Frauen planten und durchführten, sollten Sie das trotzdem wissen. Wie sie Gettos errichteten und dort Menschen systematisch einpferchten, aushungern liessen, sie wie Vieh in Konzentrationslager verfrachteten, sie jahrelang versklavten, missbrauchten, folterten und schliesslich in Vernichtungslagern ermordeten. Ich hoffe Ihnen ist und bleibt das bewusst, auch wenn es vielen Deutschen der jüngeren Generation unangenehm ist.
Es gab schätzungsweise 1600 jüdische Polizisten im Warschauer Getto. Eine Liste liegt im Jüdischen-historischen Institut vor. Ihre Aufgaben sind klar dokumentiert. Mir ist dennoch kein Fall bekannt, in dem ein Mitglied eines solchen Dienstes als Kriegsverbrecher verurteilt und abgestraft wurde, geschweige denn als Kollaborateur.
2. Das Urteil des polnischen Gerichts im Bezug auf das Buch von Agata Tuszynska ist nicht mit dem Urteil des Hanseatischen Obergericht Hamburg zu vergleichen. Der Entscheid des Gerichtes in Hamburg bezieht sich nicht auf die besagten 18 Zeilen, auch wenn Sie das behaupten. Ausserdem: Wenn wir „lediglich“ 18 Zeilen Ihres Artikels streichen würden, wäre nicht viel Sinnvolles übrig, auch wenn das ohnehin schon knapp bemessen ist. Das fragwürdige Kapitel gleicht nunmehr einem Schachbrett Herr Gnauck, auch wenn für Sie 18 Zeilen nur „lediglich“ sind.
Auf der Websitewww.wieragran.com finden Sie das Urteil beider Instanzen. Auch wenn Ihnen das Internet wahrscheinlich nicht so geläufig ist, empfehle ich es Ihnen wärmstens, dort einige Dinge nachzulesen.
Darüber hinaus wird der Entscheid, wie es in einem demokratischen Rechtsstaat üblich ist, angefochten. Solange dieser keine Rechtskraft entfaltet und von der nächsten Instanz abgehandelt wird, kommt ihm keine Bedeutung zu. Sie haben es vielleicht nicht begriffen, aber, ich nehme mir nochmal die Freiheit Ihnen etwas zu erklären, es geht bei den Prozessen nicht darum, ob Wladyslaw Szpilman Teil einer Aktion des jüdischen Ordnungsdienstes war. Dies ist ohnehin nicht belegt und pure Fiktion. Es geht viel eher um die Frage, ob man aufgrund Aussagen einer einzigen, dazu noch psychisch kranken, alten und verarmten Frau, ein Buch schreiben kann in dem man einen Menschen verleumdet? Ich stelle Ihnen eine Frage: Würden Sie, gestützt auf so eine Quelle, einen Menschen an die Wand stellen oder ihn verleumden?
Frau Tuszynska ging jedoch noch einen Schritt weiter in ihrem Buch: Sie unterstellt Wladyslaw Szpilman persönlich, dass er b e w u s s t einem polnischen Stasioffizier berichtete und aussagte. Das entspricht nicht der Wahrheit. Szpilman wurde samt seiner Familie jahrelang bespizelt, abgehört und vom polnischen Sicherheitsdienst schikaniert. Belege finden Sie in den veröffentlichen Boulletins des polnischen IPN, einer „Gnauckbehörde“ wie ich gerne am Esstisch zu sagen pflege. Frau Tuszynska sollte dies eigentlich wissen. Mangelnde Recherche zeichnet sich schnell ab, das haben Sie beide gemeinsam. Frau Tuszynska sagt zu ihrer Verteidigung lediglich, dass sie Vera Gran zitiert hat, wie diese Schimpftiraden, von wegen mein Vater sei ein „Gestapomann“, aussprach.
Die versprochenen Tonbänder, die jenes belegen sollten, wurden uns jedoch nie präsentiert. Bis heute, konnte sie diese Tonbänder nie vorlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vera Gran, die im November 1945 im Polnischen Rundfunk zusammen mit Wladyslaw Szpilman auftrat, bis zu ihrer Ausreise aus Polen 1950 eine Bekanntschaft mit meinem Vater pflegte, dann jedoch 1965 erneut mit Szpilman arbeitete und ihn plötzlich ausschimpfte.
3. Seit über 30 Jahren nun lebe ich in Deutschland. Ich habe mir nie die Frage gestellt, ob der Vater meines Gegenübers während des Holocausts ein Nazi war und wie viele Neugeborene er gegebenenfalls 1941 in Warschau mit dem Kopf voran an eine Hauswand klatschte. Deutscher Antisemitismus, antisemitisches Gerede in Deutschland macht mich krank. Doch wenn ich sowas höre, muss ich mir eingestehen, dass eine sorgfältige Erziehung, insbesondere in den Familien der deutschen Mörder von damals, und gewisse Werte wie Respekt, nicht vermittelt werden konnten.
Und nun sehe ich Sie Herr Gnauck, einen deutschen Journalisten, lese Ihren Artikel und sehe die Frage, ob mein Vater „ein Kollaborateur“ war? Sie stellen diese Frage unverfroren, ernten wahrscheinlich endlich ein wenig Aufmerksamkeit und ergötzen sich an dem Schmerz, den so etwas aufwirft. Nun erlaube ich mir, Ihnen einige Fragen zu stellen:
- -- Mit wem soll Szpilman kollaboriert haben?
- -- War jedes Mitglied des Ordnungsdienstes ein Kollaborateur? War jeder Deutscher Soldat ein Mörder und Antisemit?
- -- Wussten die Menschen auf dem Umschlagplatz, was mit ihnen geschehen und in welcher deutschen Gaskammer ihr Vermächtnis ausgelöscht werden sollte?
- -- Wussten die Mitglieder des Ordnungsdienstes wohin die Transporte gingen?
- -- Was für einen Eindruck wollen Sie mit Ihrem Text vermitteln?
- -- Was soll der Leser im Bezug auf das Holocaustopfer Wladyslaw Szpilman und meine von den Deutschen ermordete Familie denken?
Lesen Sie bitte das Buch „Der Pianist“. Besonders die Szene auf dem Umschlagplatz. Spätestens dann sollten Sie, bei genügendem Verständnis, notfalls lassen Sie es sich vorlesen, verstehen und wissen, was die Häftlinge des Warschauer Gettos damals wirklich wussten.
Allem Anschein nach suchen Sie förmlich nach einem Juden, der als „Kollaborateur“ am von den Deutschen organisierten Völkermord mitgewirkt hat. So ungern Sie es wohl hören, aber auch das ist zu einer sehr gängigen deutschen Methode geworden, durch die sich Deutsche wie Sie wahrscheinlich entlastet fühlen mögen. Ich habe noch weitere Fragen:
- -- Haben Sie irgendwelche Beweise?
- -- Wenn ja, wo sind diese publiziert?
Herr Gnauck; abschliessend frage ich Sie, ob hier die Geschichte des zweiten Weltkriegs neu geschrieben wird und Opfer zu Tätern werden? Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass der Zeigefinger der Geschichte nach wie vor auf Deutschland zeigt und die Weltgemeinschaft zwar teils vergeben, aber nicht vergessen hat. Auch wenn Sie die Nerven vieler Leute mit solchen Texten strapazieren und auf eine Geduldsprobe stellen.
Abmahnung
Axel Springer AG
Gerhard Gnauck
Axel-Springer-Straße 65
10969 Berlin
vorab per Telefax: 030 25 91 788 22
Szpilman ./. Axel Springer AG und Gerhard Gnauck
Hamburg, 11. Oktober 2013
1326/13W115dg
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Gnauck,
hiermit zeige ich an, dass ich Herrn Andrzej Szpilman, Hauptstr. 287, 79576 Weil am Rhein, bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen vertrete. Eine auf mich lautende anwaltliche Vollmacht liegt diesem Schreiben in Kopie bei.
1.Mein Mandant ist Sohn und Erbe des bekannten polnischen Pianisten Wladyslaw Szpilman. Die ergreifende Lebensgeschichte seines Vaters, vor allem sein Leiden in dem Warschauer Ghetto zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland erzählte Wladyslaw Szpilman selbst in seinem 1946 erschienenen Buch. Mein Mandant unterstützte seinen Vater 1998 bei dem nochmaligen Verlegen seiner Memoiren, diesmal unter dem Titel „Der Pianist: Mein wunderbares Überleben“. Unter dem Namen „Der Pianist“ verfilmte Roman Polanski im Jahre 2002 das Leben des Vaters meines Mandanten. Dieser Film wurde mehrfach ausgezeichnet (u. a. mit drei „Oscars“ und der Goldenen Palme von Cannes) und ist unter anderem dafür verantwortlich, dass überall auf der Welt die Person Wladyslaw Szpilman und dessen bewegende Lebensgeschichte auch nach seinem Tod im Jahre 2000 noch bekannt ist.
2.Anfang des Jahres wurde das Buch „Die Sängerin aus dem Ghetto – Das Leben der Wiera Gran“, geschrieben von der Autorin Agata Tuszyńska (ISBN 978-3-458-17574-2) von dem Insel Verlag Berlin herausgebracht. Darin waren verschiedene falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, weswegen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, später vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verschiedene Aussagen untersagt wurden. Das Buch musste in verschiedenen Bereichen geschwärzt werden.
3.Da das fragliche Buch in mehreren Ländern erhältlich ist, führt mein Mandant weitere verschiedene Gerichtsverfahren. Ein laufendes Verfahren in Polen, wo vor wenigen Tagen ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist, nutzte ein Journalist von Ihnen, Herr Gerhard Gnauck, dazu, einen Beitrag mit der Überschrift „War Polanskis „Pianist“ Kollaborateur? Der Erbe Wladyslaw Szpilmans bestreitet das“ zu schreiben.
4.Darin finden sich mindestens 3 falsche Aussagen, die sich massiv auf das Lebensbild von Wladyslaw Szpilman auswirken und überdies die allgemeinen Persönlichkeitsrechte meines Mandanten und vor allem die seines Vaters äußerst schwer verletzen. Ihr Unternehmen und Herr Gnauck sind daher meinem Mandanten als Erben von Wladyslaw Szpilman zur Unterlassung dieser Behauptungen sowie zum Schadensersatz verpflichtet.
Im Einzelnen:
a)Sie, Herr Gnauck, tragen vor:
„Nach dem Krieg fiel auf beide, Wiera Gran und Wladyslaw Szpilman, ein Verdacht: Warum hatten gerade sie überlebt? Hatten sie – noch im Ghetto – mit den Deutschen kollaboriert? Unter anderen Umständen würde man fragen: Hatten sie sich arrangiert? Und mit wem?“
Mit dieser Passage wird vorausgesetzt, es habe nach dem Krieg den Verdacht gegeben, Herr Wladyslaw Szpilman habe mit den Deutschen kollaboriert. Durch die rhetorischen Fragen, ergänzt durch die Frage in der Überschrift, wird beim verständigen Leser der Eindruck erweckt, es wird schon irgendetwas dran sein an diesem Vorwurf.
Falsch ist bereits die Behauptung, es habe irgendjemand Wladyslaw Szpilman der Kollaboration mit den Deutschen verdächtigt. Der Vater meines Mandanten hat sich auch sonst nicht in irgendeiner Form mit den Deutschen „arrangiert“, was eine einvernehmliche Zusammenarbeit mit den Nationalsoziallisten impliziert.
Es gab keine Kollaboration von Wladyslaw Szpilman. Ebenso wenig gab es in der Zeit nach dem Krieg Vorwürfe gegen Wladyslaw Szpilman in dieser Hinsicht.
Wladyslaw Szpilman gehörte nie zu der jüdischen Polizei im Warschauer Ghetto und hat sich nie an etwaigen gewalttätigen Aktionen gegen andere Juden beteiligt. Dies bestätigen unabhängige Recherchen des jüdischen historischen Instituts, das sogenannte Ringelblum-Archiv.
Darüber hinaus war der Vater meines Mandanten eine weltberühmte Persönlichkeit. Wenn es irgendwelche haltbaren Belege für eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit von Wladyslaw Szpilman mit den deutschen Nationalsozialisten gegeben hätte, wäre dies in den vergangenen Jahrzehnten längst ermittelt worden.
Um die besondere Schwere dieser Falschbehauptung herauszustellen, ist die folgende Überlegung heranzuführen:
Wenn diese Falschbehauptung der Kollaboration zutreffen und Wladyslaw Szpilman noch leben würde, müsste sich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anschließen. Im Ergebnis würde eine Anklage gegen den Pianisten wegen Mittäterschaft oder Beihilfe zum Mord an Juden stehen. Bei derartig schweren Vorwürfen ist daher eine besondere Zurückhaltung geboten – erst Recht bei Beachtung der journalistischen Sorgfaltspflichten.
Durch die Darstellung von Herrn Gnauck soll ein Holocaust-Opfer zum Täter gemacht werden. Herr Wladyslaw Szpilman überlebte als einziger seiner Familie die Qualen des Warschauer Ghettos und konnte nur durch Glück dem Abtransport in das Vernichtungslager Treblinka der Nationalsozialisten entgehen. Allein die Behauptung, er habe mit den Nazis kooperiert, stellt eine äußerst schwere Verletzung des Ansehens des Pianisten Wladyslaw Szpilman und somit seiner grundgesetzlich geschützten Würde dar.
b)Weiter heißt es in dem streitgegenständlichen Artikel:
„Später, so heißt es in den Akten der polnischen Staatssicherheit, die das Buch zitiert, habe Szpilman sie als eine der Personen genannt, die mit der jüdischen Polizei im Ghetto „unter einer Decke steckten“, was auch immer das heißen soll.“
Hier wird bewusst oder unbewusst falsch aus dem Buch zitiert. An keiner Stelle des Buches findet sich ein Zitat aus den Akten der polnischen Staatssicherheit, die die wie auch immer geartete Zusammenarbeit von Wladyslaw Szpilman wiedergibt.
Es gibt ohnehin keine Akten, die eine Zusammenarbeit von Wladyslaw Szpilman mit der jüdischen Polizei im Ghetto auch nur andeuten. Ebenso wenig wird im Buch aus solchen Akten zitiert. Eine Redewendung, nach der Herr Szpilman mit der jüdischen Polizei im Ghetto „unter einer Decke gesteckt“ haben soll, findet sich gleichfalls nirgendwo.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass in keinem historischen Institut eine Zusammenarbeit von Wladyslaw Szpilman festgestellt werden konnte. Es gab auch nie solche Behauptungen, weder 1946 nach der erstmaligen Veröffentlichung der Erinnerungen von Wladyslaw Szpilman, noch in seinem späteren Leben. Wladyslaw Szpilman wäre in Polen nie mit zahlreichen Preisen und Ehrungen ausgezeichnet worden, wenn es solche Vorwürfe bereits im Vorfeld gegeben hätte. Selbst zu seinem 100. Geburtstag wurde Wladyslaw Szpilman posthum in Polen und überall auf der Welt geehrt.
Diese Behauptung stellt gleichfalls eine schwere Ehrverletzung dar.
c)Weiter heißt es:
„Den Verdacht auf Wladyslaw Szpilman nun hat Wiera Gran geworfen. Schon vor 30 Jahren, in ihrer Autobiografie, und andernorts.“
Dies ist gleichfalls falsch. Wiera Gran hat keine derartigen Vorwürfe während der Lebzeiten von Wladyslaw Szpilman erhoben. In der – nur in äußerst geringer Auflage erschienenen – Autobiografie von Wiera Gran von 1980 wurde gerade kein Name genannt. Stattdessen wurde nur allgemein von einem Pianisten gesprochen:
„Trotz der markerschütternden Schreie der Opfer rissen die Polizisten alles, was einen Kopf auf den Schultern trug, gewaltsam fort. Beim Anblick einer Frau, die mit dem Schlagstock traktiert wurde, wäre mir fast ein Schrei entfahren. Es waren die Hände des – Pianisten, die diese schändliche Tat begingen! Ich habe ihn gesehen, mit meinen eigenen Augen. Er hat den Krieg überlebt. Er soll wissen, dass ich ihn gesehen habe.“
Im Warschauer Ghetto lebten zeitweilig über 350.000 Menschen und somit auch sehr viele Menschen, die Klavier spielten. Selbst in dem Buch über Wiera Gran werden verschiedene berufliche Klavierspieler genannt, wie z.B. Leon Burinski oder Andrzej Goldfeder.
Den angeblichen Versdacht gegen Wladyslaw Szpilman hat somit erst nach dessen Tod die Autorin Tuszyńska geworfen, mit, wie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zeigt, haltlosen Argumenten. Sie, Herr Gnauck, wiederholen diese falschen Vorwürfe.
5.Es ist erschreckend, dass diese Falschbehauptungen von einem Journalisten aufgestellt wurden. Bei Einhaltung eines Mindestmaßes an journalistischer Sorgfaltspflicht hätte ohne weiteres festgestellt werden können, wie sich die tatsächliche Sachlage darstellt.
Erstaunlich ist auch, dass weder der Journalist noch Verlag sich von den Falschbehauptungen der Autorin Tuszyńska distanzieren.
6.Aufgrund der genannten schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind die Axel Springer AG als auch Sie, Herr Gnauck, persönlich verpflichtet, diese Behauptungen zu unterbinden. Es ist bei der Gelegenheit zu betonen, dass auch heute noch Musiker und Orchester die Werke von Wladyslaw Szpilman spielen. Die unhaltbaren Anschuldigungen könnten ohne weiteres dazu führen, dass seine kompositorischen Werke und die musikalischen Arrangements nicht mehr gespielt werden. Eine Auswertung wäre massiv beeinträchtigt, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Aufführungen und Aufnahmen von Szpilman-Werken, um die sich mein Mandant kümmert, wären gleichfalls kaum noch denkbar.
7.Sie sind daher meinem Mandanten zur Unterlassung verpflichtet. Der Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung liegt diesem Schreiben in der Anlage bei. Ich erwarte den Zugang dieser oder einer vergleichbaren Unterlassungserklärung bis spätestens zum
18. Oktober 2013.
Sollten Sie die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Schritte zur Durchsetzung seiner berechtigten Forderungen in Anspruch zu nehmen.
Die bereits angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts und des Hanseatischen Oberlandesgerichts dürften verdeutlichen, dass mein Mandant alles unternehmen wird, um die nachträgliche Beschädigung des Lebensbildes seines Vaters zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wendt
Rechtsanwalt
Zum Glück haben wir in demokratischen Deutschland Gerichte.